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Schulprofil

4. a) Schülerbetriebspraktikum

Seit 1987 sind die Richtlinien für den Politikunterricht um die Anforderung erweitert worden, „die Jugendlichen auf die Bedingungen und Probleme der Arbeitswelt vorzubereiten und sie zu befähigen, die Bedeutung ihrer Ausbildung und ihrer Arbeit für sich selbst und die Gesellschaft zu erkennen und zu bewerten“ (Qualifikation 12). Im Pflichtbereich des Faches Politik sind in den Stufen 6, 8 und 10 Wirtschaftsthemen obligatorisch, im Differenzierungsbereich der Stufen 9/10 wird das Fach Politik mit Schwerpunkt Wirtschaft angeboten. Zur Ergänzung des Theoretischen Unterrichts führt das Leibniz-Gymnasium seit Frühjahr 1987 ein derzeitig zweiwöchiges Betriebspraktikum durch, das am Ende des 1. Halbjahres der Stufe 10 beginnt. Es wird im 2. Halbjahr der Stufe 9 durch einen Besuch des BIZ (Berufsinformationszentrum des Arbeitsamtes) und durch eine Unterrichtsreihe Lebenslauf/Bewerbungsschreiben im Fach Deutsch vorbereitet. Der Politikunterricht in Stufe 10 beginnt mit der inhaltlichen Vorbereitung, in der als Themen eine Kurzeinführung in die Betriebswirtschaftslehre (BWL), Strukturwandel der Arbeitswelt, aber auch problemorientierte Themen wie z. B. Arbeitsschutz, Umweltschutz und betriebliche Mitbestimmungsmodelle behandelt werden.

Ziel des Praktikums ist es den Schülerinnen und Schülern einen konkreten Einblick in die Wirtschafts- und Arbeitswelt zu vermitteln und sie die Ansprüche beruflicher und sozialer Art am Arbeitsplatz erfahren zu lassen. Das Praktikum soll auch dazu beitragen Fähigkeiten und Fertigkeiten besser einzuschätzen. Ein Nebeneffekt könnte darin bestehen, dass die Praktikanten nach Beendigung ihrer betrieblichen Tätigkeit die Schule mit veränderter Einstellung betrachten.

Da unsere Schule mittlerweile einen großen Fundus an geeigneten Praktikumsplätzen hat, können wir je nach Neigung und Interesse Stellen anbieten. Trotzdem sind wir jederzeit für die Empfehlung weiterer Betriebe dankbar. Die Praktikanten haben keinen Anspruch auf Entlohnung ihrer Arbeit. Da das Praktikum eine schulische Veranstaltung ist, gilt die städtische Unfallversicherung; zusätzlich besteht eine Haftpflichtversicherung seitens des Schulträgers, der außerdem die Fahrkosten zur Praktikumsstelle nach den üblichen Regelungen erstattet. Laut Bundesseuchengesetz müssen Praktikanten im Lebensmittelgewerbe sowie im Bereich von Hotels und Gaststätten 2-3 Wochen vor Beginn des Praktikums amtsärztlich untersucht werden. Die terminliche Organisation übernimmt die Schule. Die einzelnen Tätigkeiten unterliegen den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und werden vom Gewerbeaufsichtsamt stichprobenartig kontrolliert. Die Arbeitszeit beträgt in der Regel 35 Stunden in der Woche und soll mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.

Vor Beginn des Praktikums erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Beobachtungsbogen zur Betriebserkundung. Am Ende der ersten Praktikumswoche findet ein vom Ministerium vorgeschriebener Erfahrungsaustausch statt. Ab der zweiten Woche werden die Schülerinnen und Schüler von den betreuenden Lehrern mindestens einmal besucht, um ihre Arbeitstätigkeiten vorzustellen, eventuelle Probleme zu besprechen und die Erfahrungsberichte vorzustrukturieren. Diese Berichte sollen mindestens fünf Seiten Text umfassen und eine Woche nach Beendigung des Praktikums abgegeben werden. Sie werden zensiert und machen 1/3 der Halbjahresnote in Fach Politik aus. Nach Rückgabe der Praktikumsberichte findet ein abschließender Erfahrungsaustausch statt.

In der Sekundarstufe II werden im Rahmen der Berufswahlvorbereitung fächerspezifische Betriebserkundungen, Universitätsbesuche und weitere Veranstaltungen mit dem BIZ angeboten.

 
    
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